Frage von Jörg W. • 18.08.2024
Antwort ausstehend von Felix Teichner AfD
Nach der Landtagswahl am 1.9. hat der neu gewählte Landtag ab der ersten Zusammenkunft 4 Monate Zeit, um einen Ministerpräsidenten zu wählen. Gelingt diese Wahl nicht, löst sich der Landtag auf und Neuwahlen stünden an.
Sollte ich zur Landtagswahl am 1. September 2024 in den Sächsischen Landtag gewählt werden, würde ich gern erstmal schauen, ob die Ausübung beider Mandate (Stadtrat und Landtag) zeitlich und vor allem sachgerecht möglich wäre, und ob ich dem Auftrag meiner Wähler sowohl im Stadtrat als auch im Landtag adäquat gerecht werden könnte.
Dem bei konkreten Vorfällen nachzugehen ist die Aufgabe der dafür zuständigen Stellen unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften.