Frage von Wilfried R. • 01.10.2024
Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes bleibt eine sehr hohe Hürde und wird als „Ultima Ratio", das letzte Mittel, betrachtet. Die Anforderungen an ein solches Verfahren sind mithin sehr hoch. Umso mehr muss ein Verbotsantrag meiner Meinung nach bestmöglich vorbereitet und juristisch wasserdicht sein.
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
Da viele Digitalisierungsprozesse auch auf der Bundesebene oder in anderen Bundesländern entwickelt werden, ist eine Verfassungsänderung auf der Ebene des Landes Brandenburg nicht sinnvoll.