(...) Ferner müsste auch beim Arzt vermerkt sein, dass Sie die Praxisgebühr bezahlt haben. (...) Sie sollten demzufolge nochmals mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse sprechen, um die entstandene doppelte Zahlung zu korrigieren. (...)
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(...) September 2007 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der „Deutschen Krankenhausgesellschaft", des „AOK-Bundesverbandes“ und des „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit vorgestellt. Diese Anstrengungen reihen sich in andere durch das BMG unternommene Aktivitäten zur Erhöhung der Patientensicherheit ein. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit, die Förderung von Projekten zur Händehygiene sowie die Einführung der Gesundheitskarte. (...)
(...) Darüber hinaus glauben wir aber, dass es auch sachliche Gründe für die Liberalisierung des Arzneimittelhandels gibt. Das Gesundheitswesen und die Gesundheitspolitik werden auf Dauer nicht auf die Wirtschaftlichkeitsgewinne verzichten können, die mit größeren Einheiten und Kooperationsverbünden verbunden sind (Rationalisierungsreserven im Wareneinkauf sowie im Bereich IT, Personalmanagement, Logistik, Immobilien u. (...)
(...) Und außerdem: da dem Arzt im Falle von Nichtzahlungen (bei Notfällen) keinerlei Nachteile entstehen, weil ihm die Zahlung der 10 € nicht auf seinen Honoraranspruch angerechnet werden (weil die Zahlung eben nicht erfolgt ist), ist es ihm durchaus zumutbar, die Gebühr vor der (1.) Inanspruchnahme zu vereinnahmen. So dass man wohl trotz nicht ausdrücklich vorgeschriebener Barzahlung dazu kommen muss, dass bisher jedenfalls sinnvoller weise nichts anderes übrig bleibt als die vorherige Barzahlung. (...)
Sehr geehrte Frau Nurkowski,