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Marion Caspers-Merk
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Frage von Daniel W. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Daniel W. bezüglich Gesundheit

Hallo,

meine Frau hat letztes Quartal die Praxisgebühr doppelt entrichtet, weil Sie beim Vertretungsarzt die Quittung vergessen hatte. Ich hab nun die Quittung am 1. Oktober bei Vetretungsarzt vorgelegt und wollte die zuviel bezahlte Praxisgebühr erstattet. Dies verweigerte der Arzt mit der Begründung: Er habe das Quartal schon abgerechnet und ich sollte das Geld doch bei Kassenärztlichen Vereinigung oder der Krankenkasse wiederholen. Bei beiden habe ich nun angefragt und keinen wollte mir die 10,- € wieder zurückgeben.
Wenn ich eine Rechung doppelt bezahle bekomme ich mein Geld ja auch wieder zurück.
Hier läuft doch irgendwas schief, wer steckt da das Geld ein? Oder wie bekomme ich es wieder?

Vielen Dank

MfG
Daniel Wörz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wörz,

vielen Dank für Ihr Scheiben, auf das ich Ihnen sehr gerne antworte. Wie Sie richtig ausführen, fällt die Praxisgebühr nur einmal pro Quartal an. Über die geleistete Zahlung erhalten Sie eine Quittung. Diese sollten Sie aufbewahren und bei einem erneuten Arztbesuch vorzeigen. Ferner müsste auch beim Arzt vermerkt sein, dass Sie die Praxisgebühr bezahlt haben. Dieser zieht die Praxisgebühr im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein. Sie sollten demzufolge nochmals mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse sprechen, um die entstandene doppelte Zahlung zu korrigieren.

Weiterführende Informationen zur Praxisgebühr finden Sie auch unter

www.die-gesundheitsreform.de/glossar/praxisgebuehr.html

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB