Frage an Birgitt Bender von Silvia D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bender
Ich danke ihnen für ihre ausführlich Antwort, der ich im Großen und Ganzen zustimmen kann. Allerdings ist sie mir teilweise zu allgemein.
Wie zum Beispiel stellen sie sich die zukünftige Ausbildung von Pflegkräften vor?
Welcher Zeitrahmen schwebt ihnen vor?
Und welche Abschlüsse stellen sie sich vor, wenn es ums Hochschulstudium geht. ?
Ich habe gern zur Kenntnis genommen, dass sie der Bildung einer Pflegekammer als gebündelte stärkere Vertretung positiv gegenüber stehen. Ich kann aber nicht nachvollziehen weshalb sie in der Zwangsmitgliedschaft einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Pflegenden sehen.
Zum einen müsste eine solche Kammer verantwortlich dafür sein das Berufsbild zu definieren und das Arbeitsspektrum festzulegen, sowie die Aus und Weiterbildung zum organisieren und auch zu überwachen. Sie sollte auch das Examen abnehmen und die Zulassung zur Berufsausübung erteilen, damit einhergehend wäre das Führen eines Berufsregisters. Sie sollte auch die Fachaufsicht führen und Gutachter stellen. Pflegende beurteilen Pflege und nicht Ärzte oder Krankenkassen. Um ein solches Spektrum erfüllen zu können ist meines Erachtens eine Zwangsmitgliedschaft erforderlich , die ich aber nicht als Fremdbestimmung ansehen kann , da sie von Pflegenden für Pflegende ausgeführt wird., und nicht mehr über eine rechtliche Hilfskonstruktion von der Ärztekammer Außerdem ist die Pflege alter und kranker Menschen eine derartig verantwortliche Aufgabe das eine Überwachung unbedingt notwendig ist . Wie kann eine solche Aufgabe auf freiwilliger Basis von Berufsverbänden geleistet werden ?