(...) Solche Beschränkungen sind zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt, nach dem in Abhängigkeit vom vorliegenden Sachverhalt der Umgang mit einer bestimmten Substanz sowohl legal (z.B. bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis) als auch illegal sein kann. Auch Legalität oder Illegalität des Konsums umgangssprachlich als "legal" bezeichneter Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. So ist es "legal" im Sinne von gesetzlich zulässig, wenn ein Erwachsener in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke erwirbt oder konsumiert. (...)
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Sehr geehrter Herr Manz,
(...) trotz aller (und meistens berechtiger) Kritik: noch besitzt Deutschland ein vergleichsweise gut funktionierendes Gesundheitswesen. Trotzdem gibt es noch viel Entwicklungspotential und in etlichen Bereichen ist eine grundlegende Neuordnung und Modernisierung dringend geboten, denn nur ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem fördert und schützt die Gesundheit ALLER. (...)
(...) Der Paragraf 196 Absatz 1 der Reichsversicherungsordnung unterscheidet damit explizit zwischen der Feststellung der Schwangerschaft und der Schwangerenvorsorge. Die Feststellung der Schwangerschaft ist somit nicht Bestandteil der Schwangerenvorsorge, die nach § 28 Abs. 4 SGB V von der Praxisgebühr befreit ist, sondern eine eigenständige vertragsärztliche Leistung und damit nicht von der Zuzahlungspflicht ausgenommen (vgl. (...)
(...) Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Sachlage für einen "Raucherwirt": (...) Er hat nicht das Recht, bestimmte potentielle Kundengruppen auszuschließen. (...)
(...) Gleiches gilt für das Rauchverbot in Gaststätten.Wir Liberalen sehen in der bayerischen Lösung des totalen Rauchverbots in Gaststätten eine Absage an die Freiheit und Verantwortung von Wirten und Gästen. Überall dort wo man hingehen muss - also beispielsweise Rathäuser, Schulen oder andere öffentliche Räume- hat ein absolutes Rauchverbot im Interesse des Nichtraucherschutzes und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gelten. Ein Besuch in einer Gaststätte basiert aber auf Freiwilligkeit und ist nicht mit einem Aufenthalt etwa in einem Bahnhof zu vergleichen. (...)