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Frage von Rüdiger I. •

Frage an Rolf Kramer von Rüdiger I. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kramer,

leider sind Sie da nicht richtig informiert. Ich verweise auf die Publikation des BMfF "Familienwegweiser" S. 9. Eine ähnlich lautende Aussage gibt es auch vom BMG auf der Seite http://www.schwanger-info.de/297.0.html. Bitte lesen Sie dort nach. Die von mir beschriebene Übereinkunft der Ärzte und Kassen wurde mir sowohl von einem Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse als auch der Knappschaft so mitgeteilt.

Meine Frage ist somit noch nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

Rüdiger Illg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ilg,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. März 2008. Hier ist meine Antwort:

Vorab muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre in der Frage angegebenen Quellen aus dem "Familienwegweiser" und der Homepage www.schwanger-info.de sehr genau und interessiert gelesen habe und mich zur Beantwortung Ihrer Frage direkt im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert habe. Bezüglich Details der Praxisgebühr ist das BMG das federführende Referat und nicht das Bundesministerium für Familie, Frauen, Jugend und Senioren.

Nach § 196 Abs 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in der Fassung gültig ab 01.01.1989, hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch u.a. auf ärztliche Betreuung einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorgung sowie auf Hebammenhilfe (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/__196.html).
Der Paragraf 196 Absatz 1 der Reichsversicherungsordnung unterscheidet damit explizit zwischen der Feststellung der Schwangerschaft und der Schwangerenvorsorge. Die Feststellung der Schwangerschaft ist somit nicht Bestandteil der Schwangerenvorsorge, die nach § 28 Abs. 4 SGB V von der Praxisgebühr befreit ist, sondern eine eigenständige vertragsärztliche Leistung und damit nicht von der Zuzahlungspflicht ausgenommen (vgl. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__28.html).

Wie bereits in meinem Antwortschreiben vom 10. März 2008 an Sie formuliert, betone ich nochmals, dass eine von Ihnen beschriebene Übereinkunft der Ärzte und Krankenkassen, die eine Schwangerschaft als Krankheit einstuft, nicht existiert. Die Feststellung der Schwangerschaft ist eine eigenständige vertragsärztliche Untersuchung, die im Katalog der ärztlichen Leistungen geführt wird.

Ich pflichte Ihnen bei, dass Sie bei Ihren umfangreichen Recherchen auf irritierende Informationen getroffen sind, die Ihnen teilweise missverständliche oder nicht korrekte Antworten lieferten. Daher ist Ihre detaillierte Fragestellung, welche Sie mir zukommen ließen und das damit verbundene Interesse der Lösung dieses Sachverhalts sehr zu begrüßen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich mit dem Bundesministerien für Gesundheit und Familie in Kontakt begeben habe, um die bestehenden Irritationen in den öffentlichen Publikationen und Informationsquellen zu korrigieren.

In der Hoffnung Ihnen geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer