(...) Ich werde Herrn Blume-Beyerle bei nächster Gelegenheit (im Moment befindet sich der Stadtrat in der Sommerpause) direkt auf die (angeblichen?) Probleme beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes ansprechen. Das Problem der Notwendigkeit eines hohen Personaleinsatzes kann ich zwar nachvollziehen, aber vermutlich reduziert sich dieser nach ein paar Kontrollgängen erheblich. (...)
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(...) Im Endeffekt heißt dies: Scharfes Gesetz, laxer Vollzug, kaum Kontrollen. Die Freien Wähler wären für ein etwas liberaleres Gesetz (Rauchen in Nebenräumen größerer Lokale erlaubt), das die aktuellen Auswüchse helfen würde zu unterbinden. Dass ein solcher Ansatz natürlich auch nicht perfekt ist (z.B. ist so der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter nicht vollständig gewährleistet), ist mir natürlich bewusst. (...)
(...) Ausnahmen von der Regel müssen aber wohl sein. Ich halte die gesellschaftliche Funktion unserer kleinen Eckkneipen in den Stadtteilen für so wichtig, dass hier über Ausnahmen hätte nachgedacht werden müssen. Der Weg des Raucherclubs ist aber in meinen Augen grundsätzlich falsch, da sich diese Ausnahme ja nicht auf die Eckkneipe alleine beschränkt, sondern von allen Gaststätten in Anspruch genommen werden kann. (...)
(...) In diesem konkreten Fall plädieren die Freien Wähler allerdings für eine etwas liberalere Regelung, die zumindest die Chance einräumt, in größeren Gaststätten ein kleineres Nebenzimmer für Raucher zu reservieren. Dies hätte den Vorteil, dass die vielen Raucherclubs nicht hätten gegründet werden müssen, jedoch den Nachteil, dass der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter nicht vollständig gegeben wäre. (...)
(...) ich finde das Dilemma nicht so groß! Bei den kleinen Einraumgaststätten handelt es sich ja meist um die Bierkneipe am Eck. Dort müssen das konnte ich zumindest noch nie beobachten normalerweise keine Kinder mitarbeiten. (...)
(...) Am 23.08.2007 schrieb ich "Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar." und ergänzte auf Ihre weiteren Nachfragen hin am 28.08.2007 "Ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. (...)