Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von Ulla Schmidt
SPD
• 27.06.2008

(...) Die Abhängigkeit von Heroin wie Sucht im allgemeinen ist nach internationaler Diagnostik sowie der Rechtsprechung der obersten Gerichte in Deutschland eine behandlungsbedürftige Krankheit und eine rehabilitationsrelevante Behinderung. Suchtkranke Menschen haben daher einen Anspruch auf Behandlung und Hilfe. Sie dürfen nicht bestraft, sondern müssen vielmehr unterstützt und gestärkt werden. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 28.03.2008

(...) Solche Beschränkungen sind zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt, nach dem in Abhängigkeit vom vorliegenden Sachverhalt der Umgang mit einer bestimmten Substanz sowohl legal (z.B. bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis) als auch illegal sein kann. Auch Legalität oder Illegalität des Konsums umgangssprachlich als "legal" bezeichneter Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. So ist es "legal" im Sinne von gesetzlich zulässig, wenn ein Erwachsener in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke erwirbt oder konsumiert. (...)

Portrait von Katja Kipping
Antwort von Katja Kipping
DIE LINKE
• 25.11.2008

(...) trotz aller (und meistens berechtiger) Kritik: noch besitzt Deutschland ein vergleichsweise gut funktionierendes Gesundheitswesen. Trotzdem gibt es noch viel Entwicklungspotential und in etlichen Bereichen ist eine grundlegende Neuordnung und Modernisierung dringend geboten, denn nur ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem fördert und schützt die Gesundheit ALLER. (...)

Portrait von Rolf Kramer
Antwort von Rolf Kramer
SPD
• 19.03.2008

(...) Der Paragraf 196 Absatz 1 der Reichsversicherungsordnung unterscheidet damit explizit zwischen der Feststellung der Schwangerschaft und der Schwangerenvorsorge. Die Feststellung der Schwangerschaft ist somit nicht Bestandteil der Schwangerenvorsorge, die nach § 28 Abs. 4 SGB V von der Praxisgebühr befreit ist, sondern eine eigenständige vertragsärztliche Leistung und damit nicht von der Zuzahlungspflicht ausgenommen (vgl. (...)

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