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Frage von Roberta G. •

Frage an Ulla Schmidt von Roberta G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

nach der neuen Gesundheitsreform ist es nicht mehr vorgesehen, Endlos-Therapien zu finanzieren. Woran liegt es, dass das immer noch geschieht?

Wenn ein Heroinabhängiger nicht gleich nach der ersten Therapie "clean" wird, dann ist es verständlich, dass er die zweite oder dritte Therapie anschließen muss. Aber nach einer gewissen Anzahl von Therapien ist es doch eigentlich ersichtlich, dass die Betreffenden nicht von den Drogen wegkommen wollen. Oder etwa nicht?

Welchen Sinn hat eine Therapie, wenn die Betreffenden hinterher die Freiheit haben, einem gewissen Gewerbe nachzugehen, um sich die Drogen zu finanzieren?

Mit freundlichem Gruss
Roberta Gubo

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gubo,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Abhängigkeit von Heroin wie Sucht im allgemeinen ist nach internationaler Diagnostik sowie der Rechtsprechung der obersten Gerichte in Deutschland eine behandlungsbedürftige Krankheit und eine rehabilitationsrelevante Behinderung. Suchtkranke Menschen haben daher einen Anspruch auf Behandlung und Hilfe. Sie dürfen nicht bestraft, sondern müssen vielmehr unterstützt und gestärkt werden. Der Rückfall ist im Rahmen der Krankheitsbehandlung ein häufiges Ereignis und gewissermaßen Teil des Krankheitsgeschehens; er führt in der Regel nicht zum Abbruch der Behandlung so wie die Gewährung der Behandlung auch nicht an Bedingungen wie z. B. ein späteres "Wohlverhalten" geknüpft ist.

Gleichwohl besteht eine Mitwirkungspflicht der leistungsberechtigten Suchtkranken im Rahmen der Behandlung. Ihre Verletzung kann zur Behandlungsverkürzung bzw. zu ganzer oder teilweiser Versagung der beantragten Leistung führen, wenngleich auf der Hand liegt, dass Zumutbarkeitsfragen bei Suchtkranken anders zu gewichten sind als etwa im Bereich der allgemeinen Rehabilitation.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt