![Georg Jarzembowski Portrait von Georg Jarzembowski](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_georg_jarzembowski.jpg?itok=YmTWfuqU)
(...) Nicht an allem, was aus "Brüssel" kommt, ist das Europäische Parlament schuld, denn das Europäische Parlament kann - Gott sei Dank ! - nicht alles und jeden reglementieren: Das Europäische Parlament hat im Bereich der sog. (...)
(...) Nicht an allem, was aus "Brüssel" kommt, ist das Europäische Parlament schuld, denn das Europäische Parlament kann - Gott sei Dank ! - nicht alles und jeden reglementieren: Das Europäische Parlament hat im Bereich der sog. (...)
(...) selbstverständlich halte ich meine Aussage aufrecht. Ein "hinreichender" Nachweis der Wirksamkeit und damit des therapeutischen Nutzens von Cannabis kann nur über klinische Studien erfolgen; die rechtlichen Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen sind in den §§ 40 - 42a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgelegt. Nach Ansicht des für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel existieren derzeit keine belastbaren klinischen Studien und keine ausreichenden Erkenntnisse, die die klinische Wirksamkeit von Cannabisextrakten belegen würden. (...)
Sehr geehrte Frau Groos, sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
uns ist über die Ausbringung von Chemtrails nichts bekannt. Da ein solches Vorhaben genehmigt werden müsste, bitte ich Sie sich an die zuständige Immissionsbehörde zu wenden.
(...) Ich teile aber die Ansicht, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung mehr für die Qualität des Trinkwassers tun muss. Wie Sie als ehemaliger Leiter eines Umweltamtes wissen, habe ich schon zu meiner Zeit als Umweltministerin von NRW nachdrücklich auf die unzureichende Trinkwasserqualität im Einzugsgebiet der Ruhr hingewiesen und eine Verbesserung der Situation gefordert. Auf jeden Fall gilt eines: Bei meiner Entscheidung, mit Herrn Rüttgers 2004 einen von der Presse wahrgenommenen Spaziergang zu machen, hat Herr Pick keinerlei Rolle gespielt. (...)
(...) dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden hauptsächlich Stoffe unterstellt, die ein Abhängigkeitspotenzial aufweisen bzw. die Gefahr bergen, missbräuchlich verwendet zu werden und unmittelbar oder mittelbar die Gesundheit zu gefährden und gemäß internationaler Suchtstoffübereinkommen einer besonderen Kontrolle unterliegen. (...)