Frage an Renate Künast von Bernd M. bezüglich Gesundheit
Eine holländische Leserin fragte mich folgendes:
ich habe eine frage wegen der pflegeversicherung
meiner oma meine oma ist noch in deutschland sie ist 87jahre alt und kann nicht mehr alleine fuer sich sorgen moechte aber zu mir kommen wenn sie das geld weiter bekommen wuerde
ich bin die enkeltochter und wohne mit meinen mann und meinen kind in holland wir moechten sie auch gerne aufnehmen aber haben die finanzielen moeglichkeiten nicht wenn ihr irgend etwas pasiert sprich wenn sie bettlegerisch werden sollte ihr dann eine schwester zu bezahlen
ich moechte von ihnen gerne wissen ob und wenn wie sie das geld weiter bekommt und was wir alles beachten muessen und welche schritte wir gehen muessen
danke fuer ihre hilfe mit freundlichen gruessen simone groos
Sehr geehrte Frau Groos, sehr geehrter Herr Müller,
im Namen von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 24. Juni 2008.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Kranken- und Pflegeversicherungen bei einem Umzug in eines der EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bestehen bleiben. In gewissen Konstellationen sieht jedoch auch das Gemeinschaftsrecht abweichende Regelungen vor. Damit Ihre individuelle Situation ausreichend berücksichtigt werden kann, sollten Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die im Gesundheitssektor tätigen Institutionen wenden. Ihre Krankenkasse bzw. die Ihrer Großmutter wird Ihnen bezüglich Ihrer Fragen ausführliche Hintergrundinformationen geben können. Wenn Sie weitere Informationen über die Regelungen im Zusammenhang mit einem Umzug ins EU-Ausland und den damit verbundenen Folgen für Renten-/Pflegeversicherungsansprüche benötigen, empfehle ich Ihnen außerdem, sich z.B. an die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) zu wenden.
Ich bin mir sicher, dass Sie eine zufriedenstellende, gute Lösung finden werden und wünsche Ihnen und Ihrer Großmutter alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ennid Roberts