![Gerald Weiß Portrait von Gerald Weiß](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/gerald_weiss_4.jpg?itok=WV-VWamx)
(...) 3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) 3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eröffnet nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch einem Patienten, dem eine gleich wirksame Therapiealternative nicht zur Verfügung steht, erteilt werden. (...)
(...) Die Ablehnungsgründe in Ihrem Einzelfall kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Allerdings denke ich, dass die Situation von schwerkranken Patientinnen und Patienten, deren Leiden durch Cannabis gelindert werden könnten, zurzeit unbefriedigend ist. Der Ausnahmeantrag bei der BfArM ist eine hohe Hürde, die belastend sein kann. (...)
(...) Ein entsprechender Antrag von den Ländern NRW, Bayern und Baden-Württemberg ist bereits vom Bundesrat und Bundestag angenommen. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Dabei soll den Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben werden, die steigenden Kosten zu refinanzieren und damit die Personalsituation zu entspannen. (...)
Sehr geehrter Herr Köglmeier,
(...) Trotz meines gebrochenen Fußes war ich arbeitsfähig, wie viele andere Menschen mit vorübergehendem Handicap auch! (...)