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Gerald Weiß
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Frage von Christian G. •

Frage an Gerald Weiß von Christian G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Weiß,
ich, Christian Gruß, habe einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis beim BfArM gestellt, da meine Krankenkasse die Kostenübernahme nicht gestattet!
Vom Herrn Dr. Schinkel bekam ich jetzt allerdings Post das der Antrag abgelehnt wurde aus Gründen die völlig an den Haaren herbeigezogen sind! Ich sollte eine Medikamentenliste an das BfArM schicken, jedoch war eine Medikamentenliste bei Herrn Dr. Schinkel. Diese Medikamentenliste beinhaltete alle Medikamente meiner Schmerztherapie mit zugehöriger Maximaldosierung die von meinem Arzt auch bestätigt wurde!
wieso wird es Menschen denen Cannabis als Schmerztherapie hilft die Nutzung in unserem Staat so schwer gemacht? Grenzt es nicht an einer amtlichen Körperverletzung wenn die Verwendung vom BfArM untersagt wird?
Mit freundlichem Gruß
Christian Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gruß,

das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Soweit mir bekannt, gibt es vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 19.5.2005 folgende Ausnahmeerlaubnisse beim Erwerb eines Cannabis-Extraktes:

1. Sie leiden an einer schweren Krankheit ohne Aussicht auf Heilung und zur Behandlung dieser Krankheit steht kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung,
2. eine Behandlung mit Dronabinol nachgewiesener Maßen wirkt nicht,
3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Leider kann ich Ihnen, über diesen Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus, keinen Ratschlag geben. Ich bin leider weder Arzt noch Fachmann auf dem Gebiet der Schmerztherapie und kann Ihren Einzelfall deshalb auch nicht beurteilen. Ich bedaure, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß