![Dieter Wiefelspütz Portrait von Dieter Wiefelspütz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_dieter_wiefelspuetz_3.jpg?itok=cE-yhAvx)
(...) ich bin weder Gesundheitspolitiker noch sitze ich in einem Aufsichtsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben die gleiche Frage mehreren Abgeordneten gestellt. (...)
(...) ich bin weder Gesundheitspolitiker noch sitze ich in einem Aufsichtsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben die gleiche Frage mehreren Abgeordneten gestellt. (...)
(...) Da es auch aus meiner Sicht völlig inakzeptabel ist, dass die Umsetzung dermaßen verzögert wird, stehe ich mit den Verantwortlichen seit Monaten im Kontakt und dränge auf eine rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auch der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, der Krankenkassen und Leistungserbringerverbände im Januar 2009 zu einer Anhörung über die Umsetzung der SAPV geladen hatte, wirkt entsprechend auf die Verantwortlichen ein. (...)
(...) DIE LINKE ist gegen Zuzahlungen. Wir wollen alle Zuzahlungen abschaffen, weil sie Geringverdiener von Leistungen ausschließen und damit die Zwei-Klassen-Medizin befördern. Das ist finanzierbar: Mit unserem Konzept einer solidarischen und sozialen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung würde ein Beitragssatz von 10 Prozent für Alle ausreichen, um die derzeitige Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Zuzahlungen abzuschaffen. (...)
(...) Sie fragen, warum es nicht möglich ist, einen niedrigeren Krankenkassenbeitrag zu zahlen, wenn man seltener zum Arzt geht. Dies ist nicht möglich, weil wir den Gesundheitsfonds und damit verbunden den Einheitssatz von derzeit 15,5 Prozent haben. (...)
(...) Die Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sieht jetzt eine Verpflichtung des Arztes vor, nach einer Diagnose die Schwangere zu beraten und - wenn sie es möchte - in eine psychosoziale Beratung zu vermitteln und Kontakte zu entsprechenden Stellen herzustellen. Dies ist an eine dreitägige Bedenkzeit geknüpft. (...)