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Frage von Detlev R. •

Frage an Ulla Schmidt von Detlev R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten der Gesetzlichen Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rademacher,

Sie sprechen ein Thema an, das mir sehr sehr wichtig ist. Gerade weil wir wollen, dass die Versorgung Schwerstkranker endlich flächendeckend in Deutschland verbessert wird, haben wir den Krankenkassen mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 den gesetzlichen Auftrag zugewiesen, eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) sicherzustellen. Eine adäquate Schmerztherapie ist dabei Teil der Gesamtleistung.

Der Anspruch der Versicherten auf diese neue Leistung besteht auf Grundlage des §37b SGB V seit 1. April 2007. Demnach haben Palliativpatienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Das Nähere zum Leistungsanspruch und zur Leistungsausgestaltung bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien, die am 12. März 2008 in Kraft getreten sind. Die Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringer sind von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt und im Juli 2008 veröffentlicht worden.

Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für Verträge der Krankenkassen zur Erbringung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung bereits seit längerer Zeit gegeben.

Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für Vertragsabschlüsse zu SAPV seit Mitte 2008 vorliegen, gibt es bisher leider kaum entsprechende Vertragsabschlüsse. Erst seit kurzer Zeit kommt endlich Bewegung in die Vertragslandschaft – nachdem mein Ministerium und die Gesundheitspolitiker aller Parteien auf die Krankenkassen erheblichen Handlungsdruck ausgeübt haben.

Da es auch aus meiner Sicht völlig inakzeptabel ist, dass die Umsetzung dermaßen verzögert wird, stehe ich mit den Verantwortlichen seit Monaten im Kontakt und dränge auf eine rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auch der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, der Krankenkassen und Leistungserbringerverbände im Januar 2009 zu einer Anhörung über die Umsetzung der SAPV geladen hatte, wirkt entsprechend auf die Verantwortlichen ein.

Aufgrund des politischen Drucks haben die Krankenkassen zugesagt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst zeitnah in der Fläche Verträge zur SAPV abzuschließen. Dabei streben die Krankenkassen einheitliche – möglichst auch kassenartenübergreifende – Lösungen an.

Es ist für mich ein ganz besonderes Anliegen, dass sterbende und schwerstkranke Menschen möglichst wenig erleiden müssen und in Würde sterben können. Deshalb werde ich sehr genau beobachten, dass die Beteiligten ihre Zusagen zügig umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt