Frage an Dieter Wiefelspütz von Detlev R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit
fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung
benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte
ambulante Palliativversorgung.
Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren
Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen.
Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es
keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen
Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten
der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher
Sehr geehrter Herr Rademacher,
ich bin weder Gesundheitspolitiker noch sitze ich in einem Aufsichtsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben die gleiche Frage mehreren Abgeordneten gestellt. Ich beteilige mich nicht an "Rundfragen".
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB