Uns liegt kein konkreter Vorschlag des Bundeskanzlers vor. Wir setzen uns für eine dauerhaft nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Allerdings waren diese zum Einen durch den hohen Handlungsdruck und international hohe Kosten bedingt, zum Anderen fanden die zentralen Preisbestimmungen nicht "im Geheimen" statt, sondern stets auf Grundlage von Gesetzen oder Verordnungen.
Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird zu gleichen Teilen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesvereinigung der Kassenärzte besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss.
Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.