![Tobias B. Bacherle Tobias B. Bacherle 2020](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/07_Bacherle_2021_Sigle-2.jpg?itok=y2M7n0ZC)
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Gemeinsam mit über 25 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns aktuell für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens der AfD ein.
Aus meiner Sicht muss die AfD mit politischen Mitteln bekämpfen und nicht juristisch.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die AfD politisch bekämpfen und ihre Wählerinnen und Wähler, welche im Übrigen nicht alle rechtsextrem sind, zurückgewinnen müssen.
Zudem lässt sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen.