Ich mache mir Sorgen um unsere gesellschaftliche Zukunft, v.a. nach den Enthüllungen von correctiv. Wäre es da nicht an der Zeit, ernsthaft ein AFD- Verbot auf den Weg zu bringen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum AfD-Verbot.
Die durch investigative journalistische Recherche offen gelegten Pläne der Rechtsextremist*innen zur Entrechtung und Vertreibung von vielen Millionen Menschen zeigen überdeutlich: Die AfD steht gegen unser weltoffenes Land. Es sollen unsere Mitmenschen vertrieben werden. Das dürfen wir zweifelsohne nicht hinnehmen.
Relevante Teile dieser Partei meinen es tatsächlich ernst mit ihren Umsturzplänen. Die demokratischen Kräfte müssen gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich dem entgegenzustellen, in der täglichen politischen Auseinandersetzung und in der Arbeit in den Regierungen und Parlamenten.
Wir stellen uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser großen Herausforderung. Wir haben im Bundestag in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen rechtsstaatlich entgegentreten.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land damit großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon mehrere AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend. Wir setzen uns daher intensiv mit allen Vorschlägen auseinander, die politisch wie rechtlich diskutiert werden und die von vielen Menschen gefordert werden. Dazu zählt der Vorschlag, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen oder auf Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Denn nur unser oberstes Gericht kann über einen solchen Antrag und ggf. Beschränkungen oder gar ein Verbot bescheiden.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und die Herausforderung wird Bleiben: demokratiefeindliche Gedankengut wird davon nicht verschwinden. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Möglicherweise stellen Sie diese Antworten nicht wirklich zufrieden. Das könnten wir sehr gut verstehen. Aber seien Sie nochmals versichert: Hier sorgfältig abzuwägen heißt nicht, untätig zu sein. Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten. Der Rechtsstaat hat starke Mittel in der Hand, er ist nicht hilflos, sondern wehrhaft zum rechten Zeitpunkt. Am Ende hat die Demokratie nur eine Zukunft, wenn sie getragen wird von engagierten Bürger*innen, die bei allen Meinungsunterschieden einen demokratischen Grundkonsens teilen und als Wert pflegen.
Wir sind daher überaus froh und dankbar, dass Sie sich gemeinsam mit unzähligen weiteren Menschen für unser Land, für die Menschenwürde und für eine demokratische Zukunft einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias B. Bacherle