Die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" auf Innn.it hat mittlerweile über 523.000 Unterzeichner*innen. Werden Sie eine Prüfung eines AfD-Verbots durch das BVerfG fordern?
Sehr geehrter Herr Kühn,
nicht erst seit den Berichten über ein Geheimtreffen von AfD-Politiker:innen mit Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen in Brandenburg (vgl. CORREKTIV-Recherchen) ist eine klare Radikalisierung der AfD zu beobachten. Es stellt sich die Frage, wie die demokratischen Kräfte der Gesellschaft damit umgehen sollen und was eine angemessene Reaktion darauf ist. Eine Möglichkeit, die von den Autor*innen des Anti-Fake-News-Blogs Volksverpetzer ins Spiel gebracht wird, ist die Prüfung der Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht. Dabei kann das BVerfG entscheiden, ob ggf. ein Parteiverbot oder ein milderes, geeignetes Mittel ausgesprochen werden kann. Mildere Mittel könnten sein: der Entzug der Parteienfinanzierung oder das Verbot einzelner Landesverbände. Eine entsprechende Petition bei innn.it hat dazu bereits mehr als 523.000 Unterstützer*innen erhalten. Werden Sie die Prüfung eines AfD-Verbots unterstützen?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage an mich.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon diverse AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch bekanntlich erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Zudem lässt sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen.
Gleichzeitig müssen selbstverständlich alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Freundliche Grüße
Chris Kühn