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Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort von Sonja Eichwede
SPD
• 20.12.2023

Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist bereits als Menschenrecht in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft. Um dieses Recht auf angemessenes Wohnen umzusetzen, bedarf es keiner Grundgesetzänderung, sondern einer umfassenden Wohnstrategie, die neben einer Förderung des Wohnungsbaus und sozialer Unterstützung (insb. durch das Wohngeld) auch ein austariertes Mietrecht umfasst.

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