
Die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) durch das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch) zum 1. Januar 2024 führt laut Bundesregierung nicht zu einem Verlust von Ansprüchen.
Die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) durch das Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch) zum 1. Januar 2024 führt laut Bundesregierung nicht zu einem Verlust von Ansprüchen.
Um die Aufarbeitung der SED-Diktatur fortzuführen und dies nachhaltig auch generationenübergreifend aufzuarbeiten und darzulegen, ist die Bundesstiftung essentiell und wird demnach auch nicht abgeschafft.
Dadurch würde die Opferrente regelmäßig angepasst, ohne dass eine Überprüfung alle fünf Jahre erforderlich wäre.
Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich eine neue Bundesregierung zügig des Themas erneut annimmt, denn in unserem Wahlprogramm heißt es dazu: