Frage von thomas b. • 04.01.2024
![Tanja Machalet Lachend am Geländer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/A83CCC00-4541-45AD-9C94-14E2E9460B95.jpeg?itok=iIhRq2cJ)
Antwort von Tanja Machalet SPD • 10.01.2024
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag ist noch für Januar geplant.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag ist noch für Januar geplant.
Ein wichtiger Hinweis schon einmal: nach dem neuen Gesetz soll bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" die Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich sein.
Ein genaues Datum der Umsetzung der auf Seite 140 des Koalitionsvertrags 2021 angestrebten Änderung der Erforderlichkeit des Sprachnachweises vor Einreise kann ich Ihnen nicht nennen
Einzelheiten der Fahnenflucht sind nach ukrainischem und nicht nach deutschem Recht zu beurteilen.
Danke für Ihre Frage. Die Zahlen variieren diesbezüglich.