Frage von Jens B. • 19.01.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 19.01.2024
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.
Ich unterstütze die umfangreiche Ausweisung von illegalen Einwanderern und ausländischen Straftätern.
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt aber den Ländern und das wird auch so bleiben.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem SGB II. Das heißt, nach Ablauf der Karenzzeiten muss, sofern vorhanden, eigenes Vermögen aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.