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Portrait von Yvonne Magwas
Antwort von Yvonne Magwas
CDU
• 31.01.2024

Ukrainische Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem SGB II. Das heißt, nach Ablauf der Karenzzeiten muss, sofern vorhanden, eigenes Vermögen aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

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