![Filiz Polat Filiz Polat](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Filiz%20K%C3%BCste1.jpeg?itok=gqRPHQ3M)
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.