Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Sergijan K. • 17.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024
Frage von Timur S. • 15.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.04.2024
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Frage von Güren D. • 14.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.04.2024
Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.
Frage von Ben K. • 13.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 17.06.2024
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Frage von Christopher B. • 13.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.04.2024
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Frage von Anton R. • 13.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.07.2024
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.