Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Ursula N. • 30.08.2024
Antwort von Heike Baehrens SPD • 17.09.2024
Frage von Ralf B. • 30.08.2024
Antwort von Isabel Mackensen-Geis SPD • 03.09.2024
Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken.
Frage von Ralf B. • 30.08.2024
Antwort von Misbah Khan Bündnis 90/Die Grünen • 19.09.2024
Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).
Frage von Maik M. • 30.08.2024
Antwort ausstehend von Olga Gauks CDU
Frage von Maik M. • 30.08.2024
Antwort von Annika Klose SPD • 14.10.2024
Ich wünsche mir, dass wir als SPD den Mut haben, die richtigen, nachhaltigen Antworten zu geben – Prävention, Solidarität und Integration. Das ist der Anspruch der Bevölkerung und muss daher auch der Anspruch aller politischen Akteur:innen sein.
Frage von Reiner R. • 29.08.2024
Antwort von Dagmar Schmidt SPD • 13.09.2024
Auch wenn aus dem rechten politischen Spektrum immer wieder erklärt wird, der Rechtsstaat sei hilflos, ist das Gegenteil der Fall