Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort von Eike Holsten CDU • 16.09.2022
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort von Jörn Schepelmann CDU • 23.09.2022
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußer
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort von Christian Grascha FDP • 12.09.2022
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und wie der GBD richtig festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf ablehnen.
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort von Gerald Heere Bündnis 90/Die Grünen • 06.10.2022
Wir Grüne haben das Gesetz abgelehnt, weil es schwebend verfassungswidrig ist und zudem falsche familienpolitische Anreize setzt.
Frage von Markus B. • 08.09.2022
Antwort ausstehend von Colette Christin Thiemann CDU