Frage von Dennis F. • 07.02.2024
Antwort von Johann Saathoff SPD • 19.02.2024
Der Gesetzentwurf zur Alimentation wird nicht einfach ins Kabinett gehen.
Der Gesetzentwurf zur Alimentation wird nicht einfach ins Kabinett gehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine aktuelleren inhaltlichen Informationen als jene, die dem öffentlichen Referentenentwurf zu entnehmen sind.
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Das BMI steht nach wie vor zur Nachzahlung an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch rückwirkend bis zum Jahr 2021.