Als grüne Bundestagsfraktion haben wir uns ebenfalls an den Feierlichkeiten beteiligt.
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Ich bin dafür, dass die Werte des Grundgesetzes und sein Inkrafttreten am 23. Mai 1949 ebenso wie die deutsche Einheit am 3. Oktober gewürdigt werden. Deshalb sehe ich keinen zusätzlichen Feiertag, der in Deutschland zudem auch keine Tradition hat.
Es muss erst Einigkeit zwischen den Ressorts hergestellt werden, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden kann.
Als Bundesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das dafür zuständige Bundesinnenministerium arbeitet hierzu einen umfassenden Entwurf.
Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln wollen. Das berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung.
Das genannte Rundschreiben gilt nach wie vor