Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Grundsätzlich gilt: Parteispenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigen, sind nach § 25 III Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich („ad hoc“) anzuzeigen. (...)
(...) In Radevormwald wie andernorts ist die Politik nicht ehrlich und nicht gemeinwohlorientiert. Das nutzen Rechtsextremisten aus, indem diese sich als Hüter von Recht und Ordnung darstellen. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses zu den NSU-Morden. Ihre Fragen sind nachvollziehbar, ich versuche, ihnen differenziert zu antworten: (...)
(...) Es geht um Identifizierbarkeit auch von Polizisten im Einsatz. Das sind hoheitliche Aufgaben. (...)