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(...) Dies besonders bei den Kranken, die keine Familie und keine Freunde haben, die aufpassen und sich kümmern. Auch in diesem Bereich müssen Wistleblower unter Pflegepersonal und Ärzten ermuntert und vor beruflichen Nachteilen geschützt werden, wenn sie Mißstände offenbaren. (...)
(...) Ich stehe dem sehr skeptisch gegenüber und stimme mit unserem Justizminister, Heiko Maas, überein, der keine gesetzliche Grundlage für das millionenfache Erheben von Daten aus sozialen Netzwerken sieht. Außerdem verweist er in seiner Stellungnahme auch auf die Fraglichkeit der Effektivität beim Auswerten bei einem Sammeln von solch einer Datenmenge. (...)
(...) Auch bei den arbeitsrechtlichen Vorgaben sehe ich keinen Handlungsbedarf für den Bundesgesetzgeber. Hier gelten für das Bewachungsgewerbe dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Bereiche auch. Demnach sind sittenwidrige Arbeitsbedingungen und Entlohnung verboten. (...)
Sehr geehrter Herr Kamel,
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