Frage von Carsten S. • 12.04.2022
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Antwort von Christian Petry SPD • 12.05.2022
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass die von Ihnen angesprochene biometrische Erkennung im öffentlichen Raum europarechtlich auszuschließen ist.
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass die von Ihnen angesprochene biometrische Erkennung im öffentlichen Raum europarechtlich auszuschließen ist.
Aus meiner Sicht ist das „Z“-Symbol vergleichbar mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen zu werten und sollte daher umgehend bei Demonstrationen und Aufmärschen verboten werden.
Prorussische Demonstrationen hierzulande haben eine Debatte über mögliche Konsequenzen für das Zeigen von Symbolen ausgelöst, die Unterstützung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine ausdrücken.
leider befand ich mich aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation und konnte daher nicht an den Abstimmungen teilnehmen.