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Bärbel Bas
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Frage von Felix H. •

Erfüllen die angriffskriegsmotivierenden Hasssymbole wie Z etc. bzw. andere Staatssymbole der Russl. Föderation den Bestand der antiukrainischen sowie antisemitischen Volksverhetzung? Was planen Sie?

Erfüllen die angriffskriegsmotivierenden Hasssymbole wie "Z" etc. bzw. andere Staatssymbole der Russl. Föderation den Bestand der antiukrainischen sowie antisemitischen Volksverhetzung? Was planen Sie?

Warum kamen die jeweiligen Initiativen bisher nur aus einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern? https://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten-ukraine/in-bayern-jetz…

Am 27.1.22 meinten Sie, Antisemitismus sei immer noch unter uns.

Sind Sie in der o. g. Frage auch gegen jeden Antisemitismus im Einklang mit Prof. Jason Stanleys Analyse des Antisemitismus hinter dem Topos des Denazifizierungskriegs der Russl. Föderation gegen die Ukraine? https://www.theguardian.com/world/2022/feb/25/vladimir-putin-ukraine-attack-antisemitism-denazify

https://www.fr.de/politik/omer-bartov-zur-ukraine-putin-stellt-diesen-krieg-als-eine-spaete-phase-des-zweiten-weltkriegs-dar-91459572.html

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Prorussische Demonstrationen hierzulande haben eine Debatte über mögliche Konsequenzen für das Zeigen von Symbolen ausgelöst, die Unterstützung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine ausdrücken. Dabei hat das „Z“-Symbol besondere Aufmerksamkeit bekommen. Grundsätzlich gilt: Die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens ist nicht Ländersache, sondern wird auf Bundesebene durch das Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Das StGB enthält verschiedene Normen, die bei dieser Thematik geprüft werden können.

Ein generelles Verbot des Buchstabens „Z“ sowie anderer Symbole oder der russischen Flagge gibt es allerdings nicht. Es muss im Einzelfall von den Strafverfolgungsbehörden geprüft werden, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Dabei kommt es nicht nur auf das Symbol als solches, sondern in besonderem Maße auch auf den Kontext an, in dem es benutzt wird. Liegt ein hinreichender Anfangsverdacht vor, sind die zuständigen Behörden grundsätzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Neben den Ländern, die angekündigt haben, solchen Fällen entschieden nachzugehen, hat auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat erklärt: „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für das Zeigen des "Z"-Symbols. Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die Verwendung des Symbols im Blick" Um das Strafgesetzbuch zu ändern, wäre ein Gesetz erforderlich.

Sehr geehrter Herr H., ich verurteile Putins Aggressionen gegenüber der Ukraine auf das Schärfste. Dieser rechtswidrige Angriffskrieg bringt Tod, Zerstörung und unermessliches Leid über die Menschen der Ukraine.

Bei der Veranstaltung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 im Bundestag, auf die Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, sagte ich auch: „Antisemitismus ist nicht hinnehmbar. Punkt. Egal, wie er sich äußert. Egal, wo er herkommt. Nie wieder sollen sich antijüdische Stereotype und Vorurteile breitmachen können. Nie wieder sollen Jüdinnen und Juden herhalten müssen für die Übel der Welt. Nie wieder soll Antisemitismus den Boden bereiten für Ausgrenzung, Hass, Vernichtungswahn.“ Hinter dieser Aussage stehe ich auch im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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