![Frank Bsirske Portrait von Frank Bsirske](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/frankbsirskeprofilbild.png?itok=QS6TN6SX)
Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand war ein Kernanliegen
Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand war ein Kernanliegen
Eine komplette Neuberechnung der individuellen Rentenansprüche und –höhen für sämtliche Bestands-Erwerbsminderungsrenten sowie die Altersrenten von ehemaligen Erwerbsminderungs-Rentner*innen nach dem aktuellen Rentenrecht würde für einen extrem hohen Personalaufwand der Rentenversicherung sorgen. Eine Auszahlung wäre dann nicht 2024 zu erreichen, sondern erst viel später
Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden
Eine Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten im Bestand ist und war mir schon immer ein wichtiges Anliegen.
Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2014 diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und erwerbsgemindert vorzeitig in Rente gehen müssen, besser abgesichert.
Meine Partei und ich sind der Ansicht, das die geltenden Gesetzte bereits sehr gut sind. Bei zunehmender Radikalisierung bin ich selbst für eine Anpassung.