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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Warum wieder nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig), warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen:
mit der Zurechnungszeit und dem individuellen Faktor Vergleichsbewertung, der bei jedem Rentner abhängig von seinen geleisteten Einzahlungen unterschiedlich hoch ist, werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !

Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 13. April und, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2014 diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und erwerbsgemindert vorzeitig in Rente gehen müssen, besser abgesichert. Diese Verbesserungen haben erheblich dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag der Renten wegen Erwerbsminderung seitdem deutlich gestiegen ist. Erwerbsgeminderte Menschen, die bereits vor dem Beginn dieser Verbesserungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, konnten bislang von diesen Änderungen nicht oder nur teilweise profitieren (sogenannter Bestand an Erwerbsminderungsrenten).

Mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand werden spürbare Verbesserungen ab dem 1. Juli 2024 für insgesamt rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner vorgesehen. Ziel des Gesetzes ist es, auch beim Bestand an Erwerbsminderungsrenten die Höhe der monatlichen Rente zu verbessern. Die Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung anknüpft. Diejenigen, die bis zum 30. Juni 2014 in eine Erwerbsminderungsrente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre individuelle Rente. Die zweite Gruppe sind diejenigen, die vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten demzufolge einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent. Diese Menschen werden damit künftig spürbar besser als bisher abgesichert. Mir ist bewusst, dass sich Betroffene einen höheren Zuschlag gewünscht hätten. Jedoch muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für die Verbesserung steht ein Finanzvolumen von 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Durch die Höhe der Zuschläge wird ein Ausgleich zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Möglichen erreicht. Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für diese mehreren Millionen Renten technisch vorbereiten und weitgehend automatisiert abarbeiten zu können. Das Verfahren wird also sehr bürgerfreundlich ausgestaltet, eine Antragstellung ist – wie auch bei der Grundrente – nicht erforderlich.

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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