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Frank Bsirske
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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

der Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand war ein Kernanliegen insbesondere von SPD und Grünen in den Koalitionsverhandlungen. Dies in Form eines pauschalen Aufschlags statt auf dem Wege einer (komplizierten) Neuberechnung der Bestandsrenten zu tun, ist eine Idee von Markus Kurth MdB und wurde so auch in den Koalitionsverhandlungen vorgetragen. Es handelt sich hierbei um eine pragmatische Lösung, die nicht nur eine Orientierung an den verfügbaren Finanzmitteln erlaubt, sondern auch für die Deutsche Rentenversicherung einfach handhabbar ist. Natürlich wäre eine individuelle Neuberechnung der Erwerbsminderungsrenten im Bestand „gerechter“. Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss aber gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden. Von daher würde ich nicht vom „Gießkannenprinzip“ reden, sondern von notwendigem Pragmatismus. Da bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit noch bis Ende 2022 die Verwaltungskapazitäten im Zuge der Umsetzung der Grundrente gebunden sind, ist eine schnellere Einführung der Zuschläge leider nicht möglich. Übrigens: Eine individuelle Neuberechnung würde sogar noch länger dauern und einen noch späteren Einstieg bedeuten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Ausführungen weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Frank Bsirske

 

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