Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Da hier das sog. "Opportunitätsprinzip" gilt, haben die Beamtinnen und Beamten einen Ermessensspielraum: Niemand muss damit rechnen, beim Schneiden von Blumen belangt zu werden. Wohl aber müssen die Leute, die in Schulen und Diskotheken regelmäßig ihre Mitmenschen tyrannisieren, damit rechnen, dass ihnen diese gefährlichen Gegenstände weggenommen werden. (...)
(...) nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, einzelne Gebiete in Hamburg und die dort verwendeten Tatmittel mit einem Trageverbot zu versehen. Im Zusammenspiel mit dem in das Hamburger Polizeirecht eingeführten Instrument der lageabhängigen Kontrollen, ist eine effektive Umsetzung des Waffentrageverbots gewährleistet. Dieses Trageverbot halte ich wie hier beschrieben in Hamburg für durchsetzbar - dagegen ist mir der von Ihnen beschriebene Personalabbau bei der Polizei nicht bekannt. (...)
(...) Selbstverständlich kann aber allein durch eine Verschärfung des Waffengesetzes nicht die Ursache von Gewaltdelikten bekämpft werden. Deswegen setzte ich mich dafür ein, dass neben Gesetzen und Verboten die sozialen Ursachen von Gewalt bekämpft werden. (...)
(...) Messern) für bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet. Besonders der Gefährdungsgrad bei entstandener Gewalt ist mit einer Waffe höher. Allerdings müssten begründete Ausnahmen zugelassen sein, so würde ein „harmloses“ Taschenmesser, das nicht nur mit einer Hand zu öffnen ist, wohl nicht unter die Regelung fallen. (...)
(...) Ich bin durchaus der Auffassung, dass generelle Waffenverbote für bestimmte Orte sinnvoll und zweckmäßig sind. Gerade an Orten, die durch starken Publikumsverkehr und den zum Teil unkontrollierten Konsum von Rauschmitteln, wie etwa Alkohol, gekennzeichnet sind, haben Waffen nichts zu suchen. (...)