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Frage von Keno R. •

Frage an Christian Carstensen von Keno R. bezüglich Innere Sicherheit

Anlässlich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting möchte ich Ihnen einige Fragen zu Ihrer Position gegenüber dieser Initiative stellen.

Sind Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich von Messerverboten bekannt?

Halten Sie weitere restriktive Verbote überhaupt für durchführbar? Ich bitte Sie, dabei auch zu berücksichtigen, dass zunehmend Personal bei der Polizei abgebaut wird.

Messer stellen grundsätzlich nur das Tatmittel dar; und man wird nie alle Tatmittel verbieten können.

/Sehr/ restriktive Messerverbote in Großbritannien haben nachweislich keinen Effekt auf die Kriminalitätsstatistik; in der Schweiz wird demnächst das Waffengesetz wieder aufgelockert, und Österreich beispielsweise hat mit einer recht liberalen Messerpolitik überhaupt keine Probleme.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roskam,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema einer möglichen weiteren Änderung des Waffengesetzes vom 10. November 2007.

Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Von nun an sind die Länder ermächtigt bestimmte Zonen einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Hierdurch sollen vor allem zunehmende schwere Körperverletzungen vermieden werden.

Der Senat von Berlin hat am 09. November 2007 wiederum einen Vorschlag zu einer weiteren Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin möchte er erstens den Katalog der als Waffen eingestuften Werkzeuge erweitern und zweitens ein offenes Tragen dieser Waffen generell verbieten. Dabei soll es nicht darauf ankommen, warum der mutmaßliche Täter die Waffe bei sich trägt, sondern lediglich, ob er sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag bringen kann. Ausnahmen etwa für Film- und Fernsehaufnahmen oder Personen, die aufgrund ihres Berufes zum offenen Tragen von Waffen verpflichtet sind, sind dabei vorgesehen.

Durch die bisherige Änderung des Waffengesetzes wäre Berlin bereits ermächtigt bestimmte waffen-freie Zonen einzurichten. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting sieht gerade in Berlin allerdings das Problem eines Flickenteppiches, da die Gewalt nicht auf bestimmte Stadtteile beschränkt ist. Das Überprüfen bestimmter Zonen sei daher nicht praktikabel.

Auch ich halte das stete bei sich führen von Waffen (incl. Messern) für bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet. Besonders der Gefährdungsgrad bei entstandener Gewalt ist mit einer Waffe höher. Allerdings müssten begründete Ausnahmen zugelassen sein, so würde ein „harmloses“ Taschenmesser, das nicht nur mit einer Hand zu öffnen ist, wohl nicht unter die Regelung fallen.

Die Gewalt einzudämmen ist ein schwieriges und wichtiges Thema. Daher müssen neben Verboten natürlich auch die Ursachen von Gewalt behoben werden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen