Frage an Anja Hajduk von Keno R. bezüglich Innere Sicherheit
Anlässlich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting möchte ich Ihnen einige Fragen zu Ihrer Position gegenüber dieser Initiative stellen.
Sind Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich von Messerverboten bekannt?
Halten Sie weitere restriktive Verbote überhaupt für durchführbar? Ich bitte Sie, dabei auch zu berücksichtigen, dass zunehmend Personal bei der Polizei abgebaut wird.
Messer stellen grundsätzlich nur das Tatmittel dar; und man wird nie alle Tatmittel verbieten können.
/Sehr/ restriktive Messerverbote in Großbritannien haben nachweislich keinen Effekt auf die Kriminalitätsstatistik; in der Schweiz wird demnächst das Waffengesetz wieder aufgelockert, und Österreich beispielsweise hat mit einer recht liberalen Messerpolitik überhaupt keine Probleme.
Sehr geehrter Herr Roskam,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur möglichen Änderung des Waffengesetzes.
Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag -- auch mit den Stimmen der Grünen Bundestagsfraktion -- aufgrund einer Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Die Länder sind nun ermächtigt bestimmte Zonen einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Vor allem zunehmend schwere Körperverletzungen auf Grund von Messerattacken sollen dadurch vermieden werden.
Am 09. Oktober 2007 hat der Berliner Senat einen weiteren Vorschlag zur Änderung des Waffenrechtes in den Bundesrat eingebracht. Dieser berät noch darüber. Der Gesetzesvorschlag umfasst eine Erweiterung des Kataloges der als Waffen eingestuften Werkzeuge und verbietet das offene Tragen dieser Waffen generell. Dabei soll es nicht darauf ankommen, warum der mutmaßliche Täter die Waffe bei sich trägt, sondern lediglich, ob er sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag bringen kann. Ausnahmen etwa für Personen, die aufgrund ihres Berufes zum offenen Tragen von Waffen verpflichtet sind, sind dabei vorgesehen.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat am 07. November 2007 einen eigenen Antrag zur Verschärfung des Waffengesetzes (Drucksache 16/6961) gestellt. Darin begrüßen wir ausdrücklich den neuerlichen Vorstoß des Berliner Innensenators Körting. Denn für uns ist ganz klar: Es gibt keinen Anspruch darauf, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen.
Die zunehmend mit gefährlichen Waffen ausgetragenen Gewaltdelikte sind so nicht hinzunehmen. In unserer Zivilgesellschaft gilt das alleinige Gewaltmonopol des Staates. Und es würde erheblich zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit beitragen, das bestehende Waffenrecht zu verschärfen.
Selbstverständlich kann aber allein durch eine Verschärfung des Waffengesetzes nicht die Ursache von Gewaltdelikten bekämpft werden. Deswegen setzte ich mich dafür ein, dass neben Gesetzen und Verboten die sozialen Ursachen von Gewalt bekämpft werden. Angefangen bei fairen Bildungs- und Arbeitsmarktchancen. Weiter muss vor allem auch den Erziehungsberechtigten deutlich gemacht werden, dass Waffen in den Taschen von Kindern nicht toleriert werden.
Die Stadt Hamburg hat bereits Gebrauch von ihrer neuen Ermächtigung gemacht: Auf dem Kiez und dem Hansaplatz gilt ein Waffenverbot. Dies wird von der GAL begrüßt, und kann auch ich nur unterstützen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben,
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk