(...) In Fällen, in denen das Missverständnis zügig aufgeklärt werden kann, findet oft eine mündliche Ermahnung statt und eine solche wird ja nicht verschriftlicht; im selben Zuge wird die Anscheinswaffe sogleich sichergestellt. Abgesehen vom Missbrauch solcher Waffen, der z.B. zu Beschädigungen an Autos oder Laternen führen kann, sind konkrete Fälle mit dem Vermerk „gefährliche Missverständnisse durch Anscheinswaffen“ nicht bekannt. Diese werden im Strafregister ebenso als Delikte aufgeführt, wie diejenigen mit echten Waffen und sind daher nicht ohne enormen bürokratischen Aufwand, der die Sichtung einer jeden Akte, die einem Waffendelikt zuzuordnen ist, zur Folge hätte, zu unterscheiden. (...)
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Sehr geehrter Herr Reth, sehr geehrter Herr Dickhuth
Sehr geehrter Herr Göskesivas,
ich werde mich nicht mit Ihren abenteuerlichen Tiraden auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
(...) es bleibt bei unserer Position: Die Entscheidung der SPD in Sachen Online-Durchsuchung wird nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen. (...)
(...) ich weiß nicht, ob es eine Software gibt, die den Kernbereich privater Lebensführung "erkennen" kann. Ich glaube eher, daß es eine solche Software nicht gibt. (...)
(...) wie Sie wahrscheinlich wissen hat der Bundesinnenminister seine Pläne, die Altersgrenze auf 18 Jahre zu senken, schon am Montag wieder aufgegeben. Ich bin gegen eine Lockerung des Waffenrechts in diesem Punkt und begrüße es, dass der Bundesinnenminister von sich aus frühzeitig einen Rückzieher gemacht hat. (...)