Tobias Kretschmer
FDP
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Frage von Tobias K. •

Frage an Tobias Kretschmer von Tobias K. bezüglich Innere Sicherheit

Der billige Zugang zum Internet hat in den letzten Jahren zu einer Kultur des Filesharing geführt, welche durch die Medienindustrie (Filmproduzenten, Plattenfirmen, etc.) massiv bekämpft wird. Studien schätzen das mehr als 1/3 aller im Internet versendeten Daten ihren Ursprung im Filesharing haben. In der öffentlichen Diskussion wird der Austausch von Daten via Internet als illegal dargestellt.
Eine verschenkte Kopie meiner Lieblings-LP auf Kassette ist jedoch völlig legal. Genauso wie der Austausch selbstgeschaffener Werke via Filesharing. Für den Bürger ist das Wirrwarr an Urheberrechtsgesetzen längst zum undurchschaubaren Dschungel mutiert. Welche Meinung vertreten Sie zum Schutz von geistigen Eigentum und einer Verschlankung der Urheberrechtsgesetze? Ist das Konzept einer Kultur-Flatrate für Sie vorstellbar?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Knauf,

Ihre Frage betrifft einen Bereich, in der jüngeren Vergangenheit Gegenstand heftiger Diskussionen war. Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass jeder Urheber eines Werkes das Recht hat, für seine Leistung, die ja nicht zuletzt auf Arbeit beruht, eine Vergütung zu erhalten. Es ist natürlich jedem freigestellt, seine Werke auch ohne Vergütungsanspruch zu verbreiten und auch das Kopieren zu erlauben. Ich verstehe Ihren Vorschlag einer Kulturflatrate so, dass aus einer von allen Einwohnern zu erhebenden pauschalen Abgabe den Urhebern eine Vergütung gezahlt werden soll. Im Gegenzug soll die Vervielfältigung von Werken frei erfolgen können.

Diesem Ansatz kann ich nicht beitreten. Damit ein solches System funktioniert, müsste zunächst jedem Urheber untersagt werden, seine Werke gegen individuelle Vergütung zu verbreiten. Bereits hierin läge ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Eigentumsverhältnisse des Urhebers. Weiterhin müsste ein Konsument, der nur wenige Werke besitzt, benutzt oder kopiert anteilig auch für einen Konsumenten mitbezahlen, der viele Werke besitzt. Dies widerspräche dem Grundsatz, dass man nur für Dinge zahlen muss, die man auch tatsächlich erwirbt. Daher wäre eine Kulturflatrate auch aus Konsumentensicht abzulehnen. Weiterhin bestehen auch noch zwei Bedenken technischer Art. Welche Werke und Verbreitungswege sollen umfasst werden und wie soll die Verteilung der vereinnahmten Mittel erfolgen? Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre immens.

Sofern Sie auf das bestehende Recht der Privatkopie hinweisen ist dazu folgendes anzumerken: Für eine Privatkopie zahlen Sie ebenfalls eine Vergütung, die als Abgabe auf jeden Datenträger und jedes Vervielfältigungsgerät erhoben wird. Allerdings hat die Rechtsprechung die Anzahl der Privatkopie auf sieben begrenzt. Dass mittlerweile des Umgehen eines technischen Kopierschutzes unzulässig ist, setze ich als bekannt voraus. Ich kann Ihnen allerdings darin zustimmen, dass die Musikwirtschaft zunehmend versucht, ihre Einkünfte dadurch zu sichern, dass sie sich vom Gesetzgeber neue Rechte einräumen lässt und staatliche Stellen zur Durchsetzung privater Ansprüche einspannt. Dieses Vorgehen stößt zu Recht auf Widerspruch und bedarf einer kritischen Begleitung. Tatsache ist hier leider dass eine Entwicklung, hier das Internet verschlafen wurde und nun geradezu verzweifelt versucht wird, Besitzstände zu sichern.

Abschließend möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass den Konsumenten die schärfste Waffe zur Verfügung steht. Über die Abnahme oder Nichtabnahme angebotener Produkte entscheiden sie über deren Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kretschmer