Sehr geehrter Herr Peters,
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Guten Abend Herr Hinrichs.
Ich habe schon einmal den Versuch gestartet, die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen. Hier noch einmal in einer Aufzählung:
(...) Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. (...) Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann. (...)
Sehr geehrtere Herr Berger,
(...) Im Lichte dieses Beispiels und annähernd vergleichbar, sehe ich die in den Medien verkürzt publizierten und von Ihnen angesprochenen und bemängelte Strafbeimessung im Jugendstrafrecht. Würden also die, die für die Urteile Verantwortlichen sich öffentlich erklären, so wären diese Entscheidungen oftmals wohl weitgehend für viele Menschen nachvollziehbar. (...)
Sie können in mein Bürgerbüro in der Peiner Str 34 in Hildesheim kommen.
Täglich von 15 Uhr.