Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Peter R. • 19.08.2009
Antwort von Michael Groschek SPD • 19.08.2009 (...) ich setze auf eine flexible Bedarfsdeckung des erforderlichen Personals in der Bundeswehr. Des weiteren halte ich es für sinnvoll, nur noch die Menschen zum Dienst in den Streitkräften einzuberufen, die sich zuvor freiwillig dazu bereit erklärt haben. (...)
Frage von Günter B. • 19.08.2009
Antwort von Kerstin Andreae Bündnis 90/Die Grünen • 20.08.2009 (...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich betrachte die Abschaffung der Todesstrafe als großen Fortschritt in der Geschichte der Bundesrepublik und halte ihre Wiedereinführung für undenkbar. In Ihrer Einschätzung täuschen Sie sich. (...)
Frage von Klaus-Peter S. • 19.08.2009
Antwort von Karl-Heinz Warnholz CDU • 02.09.2009 (...) Hamburg ist eine sichere Metropole. (...)
Frage von Michael W. • 19.08.2009
Antwort von Frank Kuschel DIE LINKE • 22.08.2009 (...) Die Gründ hierfür sind unbestritten vielfältig. Zum einen will wohl die CDU an diesem überholten Finanzierungssystem für Straßenausbaumaßnahmen festhalten. Zum anderen hat die CDU offenbar jeden Bezug zur Praxis verloren und überlässt den Gerichten und Vollzugsbehörden die Politikgestaltung. (...)
Frage von Michael W. • 19.08.2009
Antwort von Evelin Groß CDU • 20.08.2009 (...) Durch einen flächendeckenden Wechsel auf eine reine Gebührenfinanzierung würden die Gesamtkosten für den Abwasserbereich im Übrigen in keiner Weise reduziert. Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten. (...)
Frage von Margit Ricarda R. • 19.08.2009
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 01.09.2009 (...) (Freiwillige) Unterlassungserklärungen haben den Zweck, die Gefahr der Wiederholung eines rechtswidrigen Handelns auszuräumen und entlasten damit die Justiz, weil der die Unterlassung Begehrende anderenfalls seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Durch die Abgabe der Erklärung, dass sich ein bestimmter Rechtsverstoß nicht wiederholen werde, hat der zur Unterlassung Verpflichtete die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch des Gläubigers anzuerkennen. (...)