Frage an Kerstin Andreae von Günter B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Andreae !
Der Bundestag hat den Lissabonvertrag ratifiziert.
Im Amtsblatt der EU im klein-gedruckten steht nun bei den Erläuterungen zur EU Grundrecht-charta, dass nach Inkrafttreten des Vertrages in Deutschland und in anderen Staaten der EU die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.
Deshalb meine Frage:
Stimmen Sie dem zu ?
Wenn nein, werden Sie tätig, diesen Teil der EU Grundrechtecharta zu ändern?
Für Ihre freundliche Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Benz
Sehr geehrter Herr Benz,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich betrachte die Abschaffung der Todesstrafe als großen Fortschritt in der Geschichte der Bundesrepublik und halte ihre Wiedereinführung für undenkbar. In Ihrer Einschätzung täuschen Sie sich. Es stimmt nicht, dass die Todesstrafe durch die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wieder eingeführt werden kann. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die Sie anspielen, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen wie im Kriegsfall die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zu dem Zeitpunkt erreicht werden konnte, als die Konvention erarbeitet wurde - das ist allerdings ein inakzeptabler Zustand. In der Folge wurden deshalb zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird (6. und 13. Zusatzprotokoll). Deutschland und eine große Zahl der Europarats-Mitglieder haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat sich die Bundesrepublik, wie auch durch ihr Grundgesetz, zu einem höheren Schutz verpflichtet, als von der EMRK vorgesehen. Wir Grüne werden uns aber nicht damit zufrieden geben, dass die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, sondern uns weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass sie europa- und weltweit endgültig abgeschafft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae