Letzteres Modell würde dazu führen, dass Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten nur den Mindestlohn zahlen, für die Beschäftigten ein wenig mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen müssten.
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Wenn Sie spezifische Informationen über Schätzungen oder Haushaltseffekte durch die Mindestlohnerhöhung suchen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder an die Mindestlohnkommission zu wenden
zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage der Steuerklassen nichts zu tun hat mit dem Ehegattensplitting. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung.
Ich persönlich sehe es als eine zentrale politische Aufgabe, für einen fairen und nachhaltigen Markt zu sorgen. Gerade bei Themen wie Biokraftstoffen und CO2-Zertifikaten, die eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz in der Wirtschaftswelt spielen, darf es keinen Raum für Missbrauch und Täuschung geben.