Portrait von Katharina Beck
Katharina Beck
Bündnis 90/Die Grünen
97 %
71 / 73 Fragen beantwortet
Frage von Heribert K. •

Muss der Mindestlohn nach 35 Beitragsjahren nicht dazu führen, dass der Mindestlohnbezieher eine Mindestrente erhält, bei der er im Rentenalter nicht "aufstocken" muss?

Sehr geehrte Frau Beck - Anschlussfrage ... ! Der Mindestlohnbezieher mit 12,41 € und 38,5 Arbeitsstunden pro Woche hat bei 12 Monatsgehältern ein Bruttoverdienst von 24.816 €. Das entspricht 45.358/24.816 = 0,54 Rentenpunkten. Der aktuelle Rentenpunkt ist 39,32 € wert - mithin werden 21,23 € Rentenanspruch erworben. Das sind bei 35 Beitragsjahren Rentenansprüche von 743 € monatlich. Sofern der Mindestlohn steigt (z.B. 15 Euro) werden aufgrund des Gehaltsspiralen-Effekts weiterhin unwesentlich mehr als 0,54 Rentenpunkte erworben. Bei dem jetzigen System wird also der Mindestlohnbezieher immer zum "Betteln" = aufstocken verurteilt sein. Meinen Sie nicht, dass in dieser Situation zu Lasten des Fiskus die auf den Mindestlohn erhobene Lohnsteuer unmittelbar der Sozialversicherung zugeführt werden sollte? Kommunen erhielten zwar weniger Lohnsteuer - würden aber von Bürokratiekosten und Kosten für Grundsicherung nach SGB XII entlastet.

Portrait von Katharina Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre zweite Nachricht zum Thema Mindestlohn und Mindestrente.

Eine auskömmliche Rente - auch und insbesondere für Geringverdiener*innen - ist uns Grünen sehr wichtig. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl haben wir daher folgendes gefordert: “Wir führen [...] eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten.” 

Das Konzept der "Mindestbeitragsbemessungsgrundlage" ist Folgendes: wer wenig bzw. den Mindestlohn verdient, bekommt noch während seines Arbeitslebens seine Rentenpunkte aufgestockt, sodass er selbst bei geringem Einkommen Rentenpunkte in einer Höhe bekommt, dass er in seiner Rente über der Grundsicherung liegt. Die Aufstockung der Rentenpunkte während der gering bezahlten Arbeit könnte entweder vom Staatshaushalt getragen werden oder von den Arbeitgebern. Letzteres Modell würde dazu führen, dass Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten nur den Mindestlohn zahlen, für die Beschäftigten ein wenig mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen müssten.

Mit welchen Forderungen meine Partei B90/Die Grünen in den Wahlkampf zur kommenden Bundestagswahl 2025 entscheidet sich in den nächsten Wochen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Katharina Beck

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katharina Beck
Katharina Beck
Bündnis 90/Die Grünen