Ob es eine treibende Kraft in der damaligen Koalition in dieser Angelegenheit gab, kann ich nicht beurteilen
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Die im Grundgesetz angestrebte Trennung von Staat und Kirche kann aus GRÜNER Perspektive nur durch eine Ablösung voll erreicht werden, da auf diese Art sowohl die Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten gewahrt werden kann, als auch der Einflussnahme auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgebeugt wird.
Das Vorgehen des Senats beim MSC-Deal ist europarechtlich riskant. Besser wäre es, sich vorab mit der EU Kommission abzustimmen, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte