Kann ein Bundesland selbst entscheiden, ob es eine außerbörsliche Privatisierungs-Maßnahme der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung meldet, und wie kann man eine solche Prüfung doch noch erzwingen?
Der Hamburger Senat hat mit der Schweizer Reederei MSC deren Einstieg bei der Hamburger Hafen und Logistik AG vereinbart. Dieser erfolgt durch den außerbörslichen Verkauf von durch die Stadt gehaltenen HHLA-Anteilen zu einem in Geheimgesprächen ausgehandelten Preis. Daran gibt es deutliche Kritik:
Auf eine Anfrage aus der Bürgerschaft hat der Senat nun erklärt, man habe selbst bereits eine ausführliche beihilferechtliche Prüfung vorgenommen und sehe daher keinen Grund, den Vorgang der EU-Kommission vorzulegen (Drucksache 22/14702, siehe Antwort zu den Frage 2 bis 5).
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Meldung von außerbörslichen Privatisierungsmaßnahmen an die EU-Kommission grundsätzlich beim Bund und nicht bei den Bundesländern. Diese Meldungen fallen in den Bereich der EU-Beihilfekontrolle, die auf nationaler Ebene durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) koordiniert wird.
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte.
Das ist leider alles, was ich hierzu sagen kann.