Frage von René S. • 29.05.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Nein.
Sie haben ganz Recht: Die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt neben der Zahlung von Renten, für die zuvor in entsprechender Höhe Beiträge gezahlt worden sind, weitere Leistungen mit eher versicherungsfremdem Charakter, zum Beispiel zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Die Freien Demokraten sind die Partei der Freiheit und der Selbstbestimmung. Freie Demokraten sehen Respekt, Toleranz und Chancengerechtigkeit als Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens.